Der Bereich des begehbaren Flachdaches bzw. der begehbaren Terrasse ist nicht gegen direkten Blitzschlag gemäß der Vorschrift ÖVE/ÖNORM 62305-3 durch die Montage von geeigneten Fangeinrichtungen geschützt.
Um eine Gefahr für Personen bei Gewitter zu vermeiden, sind Personen, die sich während eines Gewitters auf dem begehbaren Flachdach oder der begehbaren Terrasse befinden mittels Hinweisschild zu unterrichten, dass diese Flächen bei Gewitter unverzüglich zu räumen sind und nicht betreten werden dürfen.
